Strengere Regeln für Games

Die USK hat im August 2020 ihre Leitkriterien angepasst. Da immer mehr Videospiele Glückspielelemente beinhalten. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wird von der Gamesbranche finanziert. Sie ist für die Wahrung des Kinder- und Jugendschutzes und somit für die Altersfreigabe in Videospielen verantwortlich. Ihre Kriterien gelten auch für die International Age Rating Coalition (IARC).

Es bleibt jedoch offen, wie mit Videospielen verfahren werden soll, deren Glücksspielmechaniken hinter „Lootboxen“, „Pack-Openings“ oder Ähnlichem versteckt werden. Laut Klaus Palenberg, einem Referenten der Verbraucherzentrale für Verbraucherrecht und Datenschutz, ist frühzeitiger Kontakt von Jugendlichen mit Glückspiel hochriskant, da sie noch nicht in Lage seien, die verbunden Gefahren richtig einzuschätzen. Die USK prüft nun, ob glücksbasierte „Pay2win“ Optionen zu einer Gewöhnung beziehungsweise einer Verharmlosung von Glücksspiel führen können.

Teaserbild: USK prüft Jugendschutz // Quelle: Fahad Ayache & Niklas True