Der digitale Personalausweis: Ein Überblick

Die Anforderungen an den Personalausweises passen sich immer mehr der fortschreitenden Digitalisierung an. Schon bald sollen wir zum Ausweisen im Netz nur noch das Smartphone benötigen. Die wichtigsten Meilensteine und Entwicklungen im Überblick. //Von Lucas Schmidt und Nina Rath

Ob im Bürgeramt, in der Bank oder am Flughafen – ohne den Personalausweis läuft nichts. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung wird es immer wichtiger, sich im Internet ausweisen zu können. In diesem Jahr wird daher der Grundstein gelegt, um sich zukünftig nur noch mithilfe des Smartphones im Netz ausweisen zu können. Laut einer Studie der Initiative D21 haben erst sechs Prozent der Deutschen die Online-Funktion ihres Ausweises jemals genutzt.

Smartphone-App statt Kartenleser

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) arbeitet gemeinsam mit Bund und Ländern stetig daran, dass immer mehr Leistungen von Behörden online genutzt werden können. Auf Anfrage teilte die Pressestelle des BSI hierzu mit: „Viele Verbesserungen der Anwenderfreundlichkeit betreffen die für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion erforderliche Software 'AusweisApp' (eID-Client). Diese konnte anfangs nicht mobil, sondern nur über stationäre PCs oder Laptops mit einem zusätzlichen externen Kartenlesegerät genutzt werden.“ Mittlerweile besitze die Mehrheit der Ausweisinhaber ein Android- oder iOS-Smartphone mit NFC, das den Chip im Ausweis zur mobilen Nutzung auslesen könne. Es sei inzwischen auch möglich, ein Smartphone als Kartenleser im eigenen WLAN einzusetzen. „Somit müssen die Verbraucher auch zur stationären Nutzung der Online-Ausweisfunktion kein spezielles Kartenlesegerät mehr zusätzlich kaufen“, erklärt das BSI.

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Neues Aussehen, mehr Sicherheit

In diesem Jahr startet die Transformation, um die Online-Ausweisfunktion zukünftig nur noch mit dem Smartphone benutzen zu können. Doch der Personalausweis hat noch einen weiten Weg vor sich: Ab dem 2. August 2021 wird der Ausweis ein neues Aussehen erhalten. Zur Erhöhung der Sicherheit wird auf der Vorderseite der aus zwei Buchstaben bestehende Ländercode im Negativdruck in einem blauen Rechteck angeordnet. Das Rechteck ist von zwölf Sternen umgeben. Darüber hinaus befinden sich bald zwei Fingerabdrücke auf dem Chip im Personalausweis, die der sicheren Feststellung der Identität dienen. Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten können die Fingerabdrücke auslesen und so Betrugsversuche verhindern. Eine Versionsnummer auf der Rückseite soll Behörden ebenfalls bei der Prüfung von Ausweisdokumenten helfen.

digitaler Personalausweis

Vor- und Rückseite des neuen Personalausweises ab dem 2. August 2021. Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

„Morphing“ mit digitalen Passbildern verhindern

Ein weiterer Meilenstein für die Sicherheit ist für den 1. Mai 2025 geplant. Ab diesem Tag sollen deutsche Bürger das Passbild nur noch digital erstellen können. Damit soll „Morphing“ entgegengewirkt werden: eine Manipulationstechnik für Lichtbilder von Ausweisdokumenten. Zwei oder mehr Gesichtsbilder verschmelzen zu einem Bild, sodass mehrere Menschen den gleichen Ausweis benutzen können. Dies wäre mit einer rein digitalen Erstellung und Übermittlung von Passbildern nicht mehr möglich.

Der Zeitstrahl stellt die Meilensteine in der Entwicklung des elektronischen Personalausweises übersichtlich dar.

Verwaltungen müssen digital aufrüsten

Sowohl die Verbraucher als auch die zuständigen Verwaltungen schöpfen die Onlinefunktionen der Behörden nicht im möglichen Rahmen aus. Julia Dittmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erklärte hierzu: „Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat an der technischen Umsetzung der Onlinefunktionen des Ausweises nichts auszusetzen. Der Datenaustausch findet über eine sichere Verschlüsselung statt.“ Das Problem an dem Online-Ausweis sei, dass er kaum von Behörden und Verbrauchern genutzt werde. „Eventuell ändert sich die Nutzung der Funktionen, wenn die Verwaltung digitalisiert wird“, erklärt Dittmann.

Digitale Behördengänge weitgehend ungenutzt

Zum Start der Online-Ausweisfunktionen im Jahr 2010 brauchte man noch spezielle Lesegeräte, um sich im Internet mit dem Personalausweis ausweisen zu können. Inzwischen ist das Beantragen von Bürgerdiensten im Internet zeitlich gesehen effizienter, als das zuständige Amt vor Ort aufzusuchen. Doch selbst durch die vom BSI beschriebene Ablösung vom Kartenlesegerät durch das Smartphone im Jahr 2017 blieben Fortschritte in der Nutzung aus: Lediglich sechs Prozent der Deutschen haben die Online-Ausweisfunktion bisher genutzt, was aus dem „eGovernment Monitor 2020“ hervorgeht. Diese jährliche Studie untersucht die Nutzung und Akzeptanz digitaler Verwaltungsangebote in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Selbst die eingeschränkte Verfügbarkeit von Behördenleistungen in der Coronapandemie ließ die Nutzung der digitalen Funktionen nur bedingt steigen. Bloß sieben Prozent der Befragten gaben an, aufgrund der Krise mehr Behördengänge online durchgeführt zu haben.

Es fehlt an Aufklärung

Aus der Studie geht hervor, dass viele Menschen gar nicht wissen, welche Möglichkeiten der digitalen Abwicklung von Behördendiensten bestehen. Beispielsweise ist 75 Prozent der Deutschen bewusst, dass sie online einen Termin vereinbaren können. Geht es aber um die konkrete Beantragung von Bürgerdiensten über das Internet, schrumpft die Zahl der informierten Bürger: So wissen nur 53 Prozent der Deutschen, dass sie Briefwahlunterlagen online beantragen können. Hier müssten die Behörden ansetzen und mehr Ausklärungsarbeit für digitale Dienste leisten. Dieser Meinung ist Bernd Baptist, ehemaliger Division Director bei Sopra Steria, einer europäischen Technologieberatung und Partner der Studie: „Die Konzentration auf typische Mehrheitsnutzer bei der Entwicklung von E-Government-Lösungen hat blinde Flecken. Eine breite Beteiligung der Bevölkerung gelingt so nicht. Notwendig ist eine ‚Digitale Inklusion‘. Sie nimmt Bedenken und Erwartungen ernst und ermöglicht einen jeweiligen Austausch auf Augenhöhe.“

Menschen sind Gewohnheitstiere

Die E-Government-Studie hat Barrieren ermittelt, die deutsche Bürger davon abhalten, Online-Behördendienste zu nutzen. Die häufigste genannte Ursache ist dabei die Macht der Gewohnheit. 52 Prozent wollen behördliche Angelegenheiten weiterhin vor Ort durchführen, weil sie dies immer schon getan haben. 48 Prozent der Befragten gaben zusätzlich an, dass sie lieber mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf dem Amt persönlich sprechen möchten, wenn es um behördliche Angelegenheiten geht. Darüber hinaus gaben einige Teilnehmende an, dass ihnen die Online-Angebote gar nicht bekannt sind (42 Prozent) oder sie die Struktur der Onlineangebote undurchschaubar finden (41 Prozent).

 

1 comments

  1. Ulri 2 Februar, 2024 at 14:40 Antworten

    Smartphone mit AusweisApp als NFC Kartenleser für den ePerso.

    Das hat dann den Sicherheitslevel eines Klasse 1 Kartenlesers ? Mithin könnte bei Angriffen auf Smartphone Prozessor, das OS oder eben die App die ePerso PIN geklaut werden weil sie auf dem Handy in die App eingetippt und dann wohl von dort zum Chip im ePerso geschickt wird ?

    Genau deswegen wurden doch bislang Klasse3 Kartenleser empfohlen, die haben eigene Tastatur und Display, die PIN wird auf dieser Tastatur (nicht am Computer) eingetippt und vom Kartenleser selbst direkt an den Chip des ePerso geschickt. Der Computer kriegt sie nicht zu Gesicht und kann sie nicht abschnorcheln.

    Also sind Smartphone NFC Reader im Augenblick grundsätzlich unsicher – oder gibt’s schon sichere Varianten die quasi die Klasse 3 Leser Hardware im Handy duplizieren – mit direktem Zugang des Smartphone Sicherheitschips zu Bildschirmtastatur und Display und Biometrie ?

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