Benutzerprofil von verstorbenen Menschen

"Testament 2.0" für digitales Erbe

Fast 40 Prozent der Internetnutzer in Deutschland haben sich um ihr digitales Testament gekümmert. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverband Bitkom ergeben. Bei der letzten Umfrage 2019 hatten nur 31 Prozent ihr digitales Ableben geregelt. Die Tendenz ist klar: Immer mehr User kümmern sich um ihren digitales Testament. Mittlerweile haben das 68 Prozent für Zugänge für Pins und Geräte getan und 33 Prozent bei online verwalteten Services wie Versicherungen. Rund 26 Prozent haben Passwörter zu Messenger-Dienste und Online-Konten für Angehörige hinterlegt und 5 Prozent haben sich um Gaming- oder Streaming-Abos gekümmert.

"Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 gehen Verträge mit sozialen Netzwerken automatisch auf die Erben über, sodass die Anbieter diesen Zugang zu den Nutzerkonten ermöglichen müssen", so Carl Christoph Möller, Jurist und Experte für Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW. Den digitalen Nachlass zu regeln, erspart den Angehörigen die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern. "Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Übersicht über den digitalen Nachlass zu erstellen, erklärt Carl Christoph Möller. "Man muss jedoch sicherstellen, dass die Informationen auch zu Lebenszeiten gut geschützt sind."

Teaserbild: Auch nach dem Tod eines Menschen bestehen Online-Accounts weiter. //  Bild: Carina Laßek

Die Autor:innen

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Joris Hampel

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Carina Laßek

3 comments

  1. Peter Müller 8 Februar, 2022 at 22:21 Antworten

    Gute Hinweise auf die Problemlage. Doch wie löse ich nun das Problem? Ich möchte meinen Nachkommen den Zugriff auf meine Online-Konten und -Profile geben, allerdings erst nach dem Todesfall und keinesfalls vorher.

    • Chefredakteur 14 Februar, 2022 at 08:07 Antworten

      Am besten ist es, eine Person des Vertrauens zu bestimmen und eine Liste mit allen Passwörtern und Konten anzulegen. Diese Liste sollte sowohl ausgedruckt an einem sicheren Ort als auch auf einem verschlüsselten Datenträger hinterlegt werden.
      Mit einer Vollmacht wird eine Vertrauensperson benannt, die den digitalen Nachlass regelt. Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst werden und mit einem Datum sowie einer Unterschrift versehen werden. Unabdingbar ist, dass sie über den Tod hinaus gilt. Der Digitale Nachlass lässt sich auch durch ein Testament regeln. Dieses muss ebenfalls alle Zugangsdaten zu Konten enthalten und handschriftlich verfasst sein. Weil Selbstformulierte Testamente schnell unwirksam werden können, lohnt sich hierbei der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht.
      Dazu hier ein informativer Artikel der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitale-vorsorge-digitaler-nachlass-was-passiert-mit-meinen-daten-12002

  2. Müller 17 Februar, 2022 at 15:24 Antworten

    Vielen Dank für diese ergänzenden und hilfreichen Informationen. Allerdings ist mir nicht ganz wohl bei dem Gedanken diese Liste ausgedruckt irgendwo zu hinterlegen.

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