Wunderkerze; Foto: Martha Peters

Faszination mit Nebenwirkungen

Silvester werden allein in Deutschland jedes Jahr mehr als 133 Millionen Euro für Feuerwerksartikel ausgegeben. Das, was am 31. Dezember jedem volljährigen Bürger erlaubt ist, bleibt für den Rest des Jahres überwiegend gelernten Pyrotechnikern vorbehalten. Technikjournal berichtet, worauf es in ihrer Arbeit ankommt und was Feuerwerk gefährlich macht. // Von Max Dittler und Martha Peters

Hansi Zinn war 28 Jahre lang Gastwirt und Koch in der Bonner Südstadt. An Silvester hatte er stets viel Spaß daran, seine Gäste vor seinem Lokal mit einem Feuerwerk zu begeistern. 2006 wurde er dann Berufsfeuerwerker. Das ist im Gegensatz zu vielen anderen Berufen kein Ausbildungs- sondern ein Anlernberuf. Am Ende steht eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung. Im Vorfeld musste der angehende Feuerwerker die Teilnahme an insgesamt 26 Großfeuerwerken, sowie ein lupenreines Führungszeugnis vorweisen. Heute ist Hansi Zinn zusammen mit seiner Frau Kathrin Inhaber und Geschäftsführer von BonnFeuerwerk. Mit seinen zehn Jahren Berufserfahrung weiß er nicht nur über die Schönheit, sondern auch über die Gefahr von Feuerwerken Bescheid.

Die Verantwortung eines Großfeuerwerkers – ein Interview mit Hansi Zinn

Technikjournal: Wie sieht bei Ihnen die Vorbereitung eines Großfeuerwerks – gerade im Hinblick auf die Sicherheit – aus?

Hansi Zinn: Am Anfang steht die Begutachtung des Geländes. Jedes Großfeuerwerk braucht einen ausreichend großen und abgesperrten Abbrennplatz – das ist der Bereich direkt darunter, wo die Überreste des Feuerwerks zu Boden fallen. Pyrotechniker nennen das „Fallout“. Wir vermessen das Gelände, machen Fotos und lassen dem Auftraggeber dann ein schriftliches Angebot zukommen. Ist das erledigt, melden wir das Feuerwerk bei den zuständigen Ordnungsbehörden an. Das muss mindestens 14 Tage im Voraus passieren. Die Behörde verständigt dann die Feuerwehr und die örtliche Polizeidienststelle, die uns beim Thema Sicherheit unterstützen. In Wohngebieten informiere ich per Flugblatt immer auch die Anwohner, damit sie sich auf das einstellen können, was kommt.

Wie reagieren Sie auf Wind und Regen? Gibt es da überhaupt Möglichkeiten?

Tatsächlich ist Regen gar kein Problem. Wir packen unsere Pyrotechnik einfach in Plastikfolie und schon ist das Problem erledigt. Zwar ist die Steighöhe und der Effektdurchmesser bei Regen etwas geringer – das fällt aber nur dem Fachmann auf. Feuerwerk bei Regen ist natürlich ungemütlich, technisch aber kein Problem. Vor Wind haben wir schon mehr Angst, vor allem wenn er in Richtung brandgefährdeter Objekte – oder noch schlimmer – in Richtung der Zuschauer weht. Oft halten wir uns die Möglichkeit offen, die Abschussvorrichtung ein bisschen entgegen der Windrichtung zu neigen, was aber auch einen größeren Sicherheitsabstand zu den Zuschauern erfordert. Es ist sehr wichtig, die Sicherheit in keinem Moment zu vernachlässigen.

Darüber hinaus veranstalten Sie auch Indoor- und Bühnenfeuerwerke. Welche Gefahren lauern dort?

Man muss drinnen viel akribischer, sorgfältiger und umsichtiger arbeiten. Hier gibt es im wahrsten Sinne des Wortes keinen Platz für Fehler. Draußen haben wir ein riesiges Abbrenngelände. Drinnen haben wir diesen Platz nicht. Zudem sind Schauspieler und Künstler auf der Bühne, die oft sehr nervös sind und darauf achten müssen, die nötigen Sicherheitsabstände einzuhalten. Auch die Brandschutzbestimmungen sind zu beachten.

Und der giftige Rauch? Ist der nicht ein großes Problem?

Natürlich darf man nur Produkte einsetzen, die auch Indoor-geeignet und als solche zugelassen sind. Pyrotechnik, die als Indoor-Feuerwerk zugelassen ist, setzt keine giftigen Gase frei. Es existiert auch kein Stoff, der ungiftigen schwarzen Rauch erzeugt – deshalb wird man Indoor nur braunen, dunkelblauen oder grauen Rauch zu sehen bekommen. Außerdem sollte man nicht vergessen, vorher die Rauchmelder auszuschalten. Einmal ist es mir schon passiert, dass plötzlich drei Löschzüge der Berufsfeuerwehr ausgerückt sind. Das möchte ich nicht noch einmal erleben.

Viele Gesetze und Vorschriften also. Halten Sie das für angemessen?

Die Vorschriften ändern sich ständig. Der Schutzabstand für Nahbereichsfeuerwerke wurde beispielsweise vor rund zwei Jahren von 20 auf 8 Meter verringert. Das finde ich nicht gut. Immerhin reden wir hier von Explosivstoffen. Da bleibt immer ein Restrisiko. Querschläger, Materialdefekte – es gibt es immer auch Dinge, die man nicht vorhersehen kann. Abgesehen davon, halte ich die Bestimmungen in Deutschland für absolut notwendig und vernünftig. Wir Berufsfeuerwerker dürfen davon auch abweichen, wenn wir das für angemessen halten. Geht dann aber etwas schief, muss ich nachweisen, dass es nicht an meiner Veränderung lag.

Max Dittler & Martha Peters, Technikjournalismus/PR, 3. Semester

Die Multimedia-Reportage

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Die vier Feuerwerks-Kategorien

KATEGORIE 1

Zum Kinder- und Jugendfeuerwerk zählt Feuerwerk, das eine sehr geringe Gefahr darstellt und einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzt. Beispiele hierfür sind Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Es darf in Spielwarenläden ganzjährig an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden (vgl. §20 Abs. 2 der 1. SprengV).

KATEGORIE 2

In Kategorie 2 fällt Feuerwerk, von dem eine geringe Gefahr ausgeht, das einen geringen Schallpegel besitzt und das zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen ist – also Silvesterfeuerwerk. Es darf in Deutschland nur zwischen dem 28. und 31. Dezember von Personen über 18 Jahren gekauft und ausschließlich zur Silvesterparty abgebrannt werden. Möchte ein Berufsfeuerwerker außerhalb dieses Zeitraums ein Kategorie 2-Feuerwerk zünden, muss er dies bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.

KATEGORIE 3

Das sind Feuerwerkskörper, von denen eine mittelgroße Gefahr ausgeht. Gezündet werden dürfen sie ausschließlich von Berufsfeuerwerkern im Freien. Voraussetzung hierfür ist die Erlaubnis nach §7 oder §27 oder der Besitz eines Befähigungsscheins nach §20 des Sprengstoffgesetzes Der Sicherheitsabstand beträgt mindestens 15 Meter. Außerhalb dieses Bereichs darf der Schallpegel 120 Dezibel nicht überschreiten. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

KATEGORIE 4

Feuerwerkskörper der Kategorie 4 sind Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch. Der Berufsfeuerwerker muss die gleichen Qualifikationen wie bei Kategorie 3 vorweisen. Allerdings beträgt das Mindestalter 21 statt 18 Jahre.

Prüfer vs. Abbrenner


Die Prüfer

Die Bundesanstalt für Materialforschung und –Prüfung (BAM) ist eine von 15 Stellen in der EU, die pyrotechnische Gegenstände, auf Sicherheit gemäß den Bestimmungen der geltenden der EU-Richtlinie [2013/29/EU] prüfen und ein CE-Zeichen vergeben kann. Das BAM prüft die Artikel hinsichtlich der konstruktiven und funktionstechnischen Anforderungen. Weitere wichtige Aufgaben des BAM in diesem Zusammenhang sind die Untersuchung und Bewertung von pyrotechnischen Gegenständen auf deren sichere Verwendung, Herstellung, Lagerung und Transport. Pyrotechnik, die im Ausland hergestellt wurde, unterliegt den gleichen Sicherheitsbestimmungen wie das in Deutschland gefertigte Produkt.

"Wir sind keine Künstler – wir sind nur Abbrenner."

Hansi Zinn, Geschäftsführer Bonn Feuerwerk

Die Abbrenner

Die Abbrenner: Der Berufsfeuerwerker kennt die chemische Zusammensetzung seiner Feuerwerkskörper nur in Ansätzen. Das ist auch gar nicht sein Job. Er kann sich hinsichtlich der Sicherheit seiner Artikel ganz auf den Hersteller beziehungsweise auf das Urteil des BAM verlassen. Die Aufgabe des Berufsfeuerwerkers ist die fachgerechte Handhabung der Artikel. Er muss Sicherheitszonen für die Zuschauer einrichten, die Brandgefahr gering halten und und alles im Blick haben.

"Die meisten Unfälle mit Feuerwerk passieren, weil man nicht so damit umgeht, wie man es gelernt hat."

André Sommers, verantwortlich für Sicherheitskonzepte und Bühnenpyrotechnik, Pyrotec Colonge

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